Als Artikulation bezeichnet man den Vorgang, durch den aus Stimmgeräuschen die Wörter der Sprache geformt werden. Zum Artikulationsapparat gehören Lippen, Zunge, Zähne, Kiefer und Gaumen. Die Sprache wird artikuliert, indem der stimmhafte oder stimmlose Luftstrom durch Bewegungen von Zunge, Lippen, Unterkiefer und Gaumensegel unterbrochen und geformt wird. Manche Sprachlaute bringen wir mit Hilfe der Zähne hervor. Artikulationsstelle, die Stelle an der der Luftstrom bei Erzeugung eines Lautes unterbrochen wird. Z.B.: alveolar, labiodental,.. Artikulationsart, mechanische Mittel durch die der Laut erzeugt wird, z.B. Verschlusslaut =Plosiv, Reibelaut =Frikativ Sonorität bezieht sich darauf, ob bei der Erzeugung eines Lautes die Stimmbänder schwingen oder nicht. Bei stimmhaften Lauten schwingen die Stimmbänder, bei stimmlosen nicht.
Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht aus den |
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Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung) |
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mit guter Stimme | 0-10 |
mit dauernder Heiserkeit | 20-30 |
nur Flüsterstimme | 40 |
mit völliger Stimmlosigkeit | 50 |
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten (analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion, siehe Nummer 26.8) |
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Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen |
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mit gut verständlicher Sprache | 10 |
mit schwer verständlicher Sprache | 20-40 |
mit unverständlicher Sprache | 50 |
Stottern |
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leicht | 0 |
mittelgradig |
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auf bestimmte Situationen begrenzt | 10 |
nicht situationsabhängig | 20 |
schwer, auffällige Mitbewegungen | 30-40 |
mit unverständlicher Sprache | 50 |
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen (einschl. somatoformer Störungen) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen |
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