Kontinuierliche Medizin-Fortbildung (Abkürzung steht für Continuing Medical Education) für Ärzte ist seit 2004 auch in Deutschland verpflichtend. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Vertragsärzte, Psychotherapeuten sowie für ermächtigte und angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums, Fachärzte, in Krankenhäusern, die für die Versorgung von GKV-Versicherten zugelassen sind. Auch bei Teilzeitbeschäftigung oder kleiner Praxis ist diese Verpflichtung identisch. Das System verlangt einen Nachweis einer bestimmten Zahl von Fortbildungspunkten (50 pro Jahr oder 250 in 5 Jahren). Die Punktvergabe ist je nach Landesärztekammer unterschiedlich, überwiegend wird für eine Stunde (im 45 Minutentakt gerechnet) Fortbildung 1 Punkt vergeben. Der Vortragende erhält einen Punkt zusätzlich zu den Teilnehmerpunkten angerechnet. Auch strukturierte interaktive Fortbildung über Zeitschriften, audiovisuelle und Online-Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform werden mit einem Punkt pro Übungseinheit anerkannt. Bei nicht Erreichen der nötigen Punktzahl erfolgen Sanktionen mit niedrigere Bezahlung durch die Kassen und schließlich Entzug der Zulassung. Der Nachweis der erreichten Fortbildungspunkte muss erstmals bis zum 30.06.2009 bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorgelegt werden. Geschieht dies unzureichend, werden dem Vertragsarzt, bis zum entsprechenden Fortbildungsnachweis die Bezüge der KV gekürzt. Bis einschließlich zum 4. Quartal nach Ablauf der Frist wird die Vergütung um 10%, vom 5. bis 8 Quartal um 25% gekürzt. Ab dem 9. Quartal erhält der Vertragsarzt keine Vergütung für seine kassenärztlichen Leistungen mehr. Die Methode dieser Fortbildungskontrolle wurde aus anderen Länder übernommen, wo sie schon seit vielen Jahren eingeführt ist. Dort wird der tatsächliche Nutzen allerdings auch auf dem Hintergrund von Studien derzeit in Frage gestellt und über bessere Methoden nachgedacht. Eine amerikanische Metaanalyse von Studien zu diesem Thema sieht trotz Kontinuierlicher Medizin-Fortbildung für Ärzte ein kontinuierliches Nachlassen der Leistung und der Anpassung an moderne Behandlungsleitlinien mit zunehmendem Alter im Beruf. Die Notwendigkeit ständiger Fortbildung für Ärzte, wie für alle anderen qualifizierten Berufe bezweifelt allerdings niemand.
Quellen / Literatur:
Fortbildungskonto bei der Ärztekammer Baden Württemberg Niteesh K. Choudhry, MD; Robert H. Fletcher, MD, MSc; and Stephen B. Soumerai, ScD Systematic Review: The Relationship between Clinical Experience and Quality of Health Care Fortbildungskonto bei der Ärztekammer Baden Württemberg Niteesh K. Choudhry, MD; Robert H. Fletcher, MD, MSc; and Stephen B. Soumerai, ScD Systematic Review: The Relationship between Clinical Experience and Quality of Health Care Annals 2005 142 Issue 4 Pages 260-273 Medi listet Internetfortbildungen für Ärzte sortiert nach kostenpflichtigen und kostenlosen Angeboten unter: http://www.fortbildungspunkte-online.de./ Spezielle Regelungen finden sich bei den Landesärztekammern Bundesärztekammer, Ärztekammern der Länder Baden-Württemberg Fortbildung BW Weiterbildung BW Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Pfalz Rheinhessen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Trier Westfahlen-Lippe Leitlinien finden sich bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Mitteilungen: Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung [PDF]<