Hierbei handelt es sich um eine chronische, wenigstens mehrere Jahre andauernde depressive Verstimmung, die weder schwer noch hinsichtlich einzelner Episoden anhaltend genug ist, um die Kriterien einer schweren, mittelgradigen oder leichten rezidivierenden depressiven Störung (F33.-) zu erfüllen. Unter Dysthymie versteht man somit leichtere, aber chronifizierte Formen einer depressiven Verstimmung. Sie wurden in der ICD 9 als „neurotische Depression“ bzw. „depressive Persönlichkeit“ bezeichnet. Hauptmerkmale und weitere Symptome sind ähnlich wie bei einer depressiven Episode, jedoch in schwächerer Ausprägung. Wahnsymptome und Halluzinationen sind jedoch mit dieser Diagnose nicht vereinbar. Sie setzt voraus, dass die Symptomatik über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren andauert und an dem überwiegenden Teil der Tage vorhanden ist. Dysthymien beginnen i.d.R. im Jugendalter und nehmen meist einen chronischen Verlauf. In 10-25% der Fälle ist die Dysthymie darüber hinaus mit wiederholt auftretenden depressiven Episoden verbunden.