Multimodal sind Behandlungsprogramme die sich aus verschiedenen Einzelelementen zusammensetzen. So kann eine alleinige Verhaltenstherapie oder eine alleinige Krankengymnastik bei chronischen Rückenschmerzen sehr ineffektiv sein, In Kombination beider Verfahren mit anderen Behandlungsverfahren wesentlich zum Erfolg der Behandlung beitragen. Es ist nicht möglich, ein aus zahlreichen Einzelkomponenten bestehendes, „multimodales“ Therapiekonzept in wichtige und unwichtige Bestandteile aufzuspalten und bei der Beurteilung seiner Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit nur die als wesentlich eingestuften Elemente in die Betrachtung einzubeziehen. Dies wird auch juristisch so gesehen: BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 14.2.2001, B 1 KR 29/00 R: Zwar geht auch der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 135 Abs 1 SGB V davon aus, dass der Ausschluss einer einzelnen zu einem Therapiekonzept gehörenden Leistung nicht notwendig den Ausschluss der gesamten Behandlungsmethode nach sich zieht, sofern die betreffende Leistung für den Erfolg und die Wirksamkeit der Methode ohne wesentliche Bedeutung ist (so im Urteil vom 16. September 1997 – BSGE 81, 54, 58 = SozR 3-2500 § 135 Nr 4 S 13). Bei der Annahme, eine bestimmte Leistung sei für den Therapieerfolg entbehrlich, ist jedoch Zurückhaltung geboten, weil der Verfechter der Behandlungsmethode sie in der Regel nicht ohne Grund einsetzen wird. Wenn die Entscheidung von dieser Frage abhängt (was im Urteil vom 16. September 1997 nicht der Fall war), ist eine Beurteilung einer Komponente als unwesentlich ohne Rückfrage beim Therapeuten zumindest problematisch. Keinesfalls ist es zulässig, die Vergleichbarkeit eines komplexen Therapieansatzes mit dem in der vertragsärztlichen Versorgung Üblichen ausschließlich anhand weniger Einzelelemente zu beurteilen und den größeren Teil der eingesetzten Maßnahmen als unwesentliches Beiwerk außer Betracht zu lassen. Eine sachgemäße Bewertung des Gesamtkonzepts, die sowohl den therapeutischen Nutzen als auch die Risiken für die Patienten einbezieht, ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle eingesetzten Maßnahmen in ihrem Zusammenwirken gesehen und gewürdigt werden.