= „over the counter“, und bedeutet bei Medikamenten im englischen Sprachraum rezeptfrei, – wird auch bei uns als Abkürzung verwendet. OTC steht auch für den Gegensatz zu rezeptpflichtigen Medikamenten. Verschreibungspflicht sind Arzneimittel (AMG § 48, 49), die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Menschen gefährden können, wenn sie nicht unter ärztlicher Kontrolle sind. Arzneimittel, die missbräuchlich angewendet werden können wie Schmerzmittel, Schlafmittel und Psychopharmaka (allerdings können auch fast alle Schmerzmittel die nicht verschreibungspflichtig sind missbräuchlich angewendet werden und Schaden, wie beispielsweise medikamenten- induzierten Kopfschmerz auslösen). Betäubungsmittel, Automatische Verschreibungspflicht neue Wirkstoffe (5 Jahre) Arzneimittel verbleiben in der Verschreibungspflicht, wenn die Gefahr besteht, dass sie auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können, wenn sie ohne ärztlicher Überwachung angewendet werden. Besonders bei rezeptfreien Medikamenten sollte man sich als Patient den Beipackzettel ansehen, nicht alles was rezeptfrei ist, ist auch wie die gesetzlichen Bestimmungen glauben machen harmlos. Auch allgemein gängige Medikamente wie Paracetamol oder Acetylsalizylsäure können gravierende Nebenwirkungen haben.
Quellen / Literatur:
Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen finden sich auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/richtlinien/AMR-OTC-2005-11-15.pdf