Die Zusammenstellung von zwei oder mehr Parallelstichproben in der Weise, dass die Angehörigen der Stichproben hinsichtlich des Ausprägungsgrades eines Kontrollmerkmals paarweise einander zugeordnet werden können. Ziel der Parallelisierung ist die Ausschaltung von zufälligen Unterschieden hinsichtlich des Kontrollmerkmals zwischen den Angehörigen der Stichproben.