Psychotherapie

Psychotherapie ist die Behandlung von emotionalen, psychischen, psychosomatischen oder Verhaltensstörungen mit psychotherapeutischen Methoden. Psychotherapie ist dabei ein bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und psychischem Leiden mit psychologischen Mitteln (verbal/averbal) in Richtung auf ein definiertes, gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dafür ein Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) darüber erforderlich, was für behandlungsbedürftig gehalten wird. , mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal, aber auch averbal in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. In der Regel ist dazu eine tragfähige emotionale Bindung notwendig.“ (H. Strotzka (Hrsg.):Psychotherapie: Grundlagen, Verfahren, Indikationen. München: Urban &Schwarzenberg 1975).

Es geht dabei darum, die Ursachen, die aufrechterhaltenden Bedingungen, die zugrundeliegenden Konflikte oder Lernerfahrungen zu erkennen und eine entsprechende neue Lernerfahrung, Bewältigung oder Verhaltensänderung herbeizuführen. „Psychotherapie ist die Behandlung von Individuen auf der Basis einer Einwirkung mit überwiegend psychischen Mitteln. Die Definition wissenschaftlicher Psychotherapie fordert eine Reihe von weiteren Bedingungen, z.B. das Anstreben oder positive Beeinflussung von Störungs- und Leidenszuständen in Richtung auf ein nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (z.B. Symptomminimalisierung und/oder Strukturveränderungen der Persönlichkeit) sowie einen geplanten und kontrollierten Behandlungsprozess, der über lehrbare Techniken beschrieben werden kann und sich auf eine Theorie normalen und pathologischen Verhaltens bezieht. Wissenschaftliche Psychotherapie sollte als Heilbehandlung im Rahmen des jeweiligen Gesundheitssystems zu bestimmen sein.“ http://www.wbpsychotherapie.de/

Die sehr zahlreichen psychotherapeutischen Methoden lassen sich einteilen nach ihrem Objekt, ihrem Ziel und ihren Mitteln. Objekt: direkt, indirekt Ziel: symptomatisch, kausal Mittel: suggestiv, Training, tiefenpsychologisch Setting: Einzel, Paar, Gruppen, Familien, Community.“ Medium, in dem Therapie stattfindet (Gespräch, kreatives Gestalten, Rollenspiel)., Therapeutische Wirkfaktoren (Suggestion, Lernen, Einsicht), Theorie/ Modellvorstellung des Therapeuten. Bis 1999 war die Berufsbezeichnung Psychotherapeut nicht geschützt. Nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999 sind die Bezeichnungen „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ den nach diesem Gesetz approbierten Berufsträgern vorbehalten (§ 1 Abs. 1 Satz 3 PsychThG). Gleiches gilt für die allgemeine Bezeichnung „Psychotherapeut“, wobei diese auch von Ärzten in Anspruch genommen werden kann (§ 1 Abs. 1 Satz 4 PsychThG). Anderen als den genannten Personen ist es verboten, diese Berufsbezeichnungen zu führen. Das Verbot knüpft streng an die formale Voraussetzung der erteilten Approbation (oder einer befristeten Erlaubnis), sodass auch das Vorliegen aller dazu notwendigen Voraussetzungen noch nicht zur Titelführung berechtigt. Auch die Verwendung von zum Verwechseln ähnlichen Bezeichnungen durch einen Nichtberechtigten kann strafrechtlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Derzeit gültige Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) in der Fassung vom 11. Dezember 1998 in Kraft getreten am 1. Januar 1999, zuletzt geändert am 20. April 2004 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 130 vom 15. Juli 2004), in Kraft getreten am 16. Juli 2004:

Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie können nur sein:

  • 1.1 Psychoneurotische Störungen (z. B. Angstneurosen, Phobien, neurotische Depressionen, Konversionsneurosen)
  • 1.2 Vegetativ-funktionelle und psychosomatische Störungen mit gesicherter psychischer Ätiologie. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation kann Psychotherapie angewendet werden, wenn psychodynamische Faktoren wesentlich Anteil an einer seelischen Behinderung oder an deren Auswirkung haben und mit ihrer Hilfe eine Eingliederung in Arbeit, Beruf und/oder Gesellschaft möglichst auf Dauer erreicht werden kann; Indikationen hierfür können nur sein:
  • 1.3.1 Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung
  • 1.3.2 Seelische Behinderung aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände, in Ausnahmefällen seelische Behinderungen, die im Zusammenhang mit frühkindlichen körperlichen Schädigungen und/oder Missbildungen stehen.
  • 1.3.3 Seelische Behinderung als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe, sofern sie noch einen Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie bietet.
  • 1.3.4 Seelische Behinderung aufgrund extremer Situationen, die eine schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeit zur Folge haben.
  • 1.3.5 Seelische Behinderung als Folge psychotischer Erkrankungen, die einen Ansatz für spezifische psychotherapeutische Interventionen erkennen lassen.
  • 2. Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn:
  • 2.1 zwar seelische Krankheit vorliegt, aber ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann, weil dafür beim Patienten die Voraussetzung hinsichtlich seiner Motivationslage, seiner Motivierbarkeit oder seiner Umstellungsfähigkeit nicht gegeben sind, oder weil die Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur des Patienten (gegebenenfalls seine Lebensumstände) dem Behandlungserfolg entgegensteht,
  • 2.2 sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit bzw. der medizinischen Rehabilitation, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder der beruflichen oder schulischen Förderung dient, sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung dient.

Auch Patienten, die sich auf eine Psychotherapie einlassen, sollten ähnlich wie bei Medikamenten auf mögliche Nebenwirkungen und die Unbestimmtheit des Erfolgs hingewiesen werden. Das Ergebnis einer Psychotherapie hängt immer auch von Initiative und Beteiligung des Patienten ab. 5-10% Patienten die eine Psychotherapie durchmachen, erfahren eine Verschlechterung ihres Zustandes, 15- 25 % machen keine messbaren Fortschritte durch eine Therapie. Psychotherapie hat also eine ähnlich hohe Misserfolgsquote wie Pharmakotherapien psychischer Störungen. Therapie nicht erfolgreich abschließen Therapeuten haben einen persönlichen Stil, der auch im Vorgespräch mit seinen vor und Nachteilen thematisiert werden sollte. Das persönliche Nebenwirkungsprofil des Therapeuten sollte diesem bewusst sein.

Quellen / Literatur:

Märtens M: Misserfolge und Misserfolgsforschung in der Psychotherapie. Psychotherapie im Dialog 2005; 2: 145–9. Dorsch: Psychologisches Wörterbuch. 9. Auflage. Bern: Huber, 1976. Eichelberger, Jan, Berufsbezeichnungen in der Psychotherapie: Zum Verwechseln ähnlich, PP 2, Ausgabe Oktober 2003, Seite 455. Sonnenmoser, Marion, Misserfolge in der Psychotherapie: „Sinnvoll wäre ein eigener Beipackzettel“, PP 5, Ausgabe März 2006, Seite 132 Siehe auch unter Verhaltenstherapie. andere Therapieformen werden im Glossar unter dem jeweiligen Buchstaben besprochen., Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil.Rudolf Sponsel Potentielle Kunst-/ Fehler aus der Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychologischen Psychotherapie

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur