ist eine Güteeigenschaft von Stichproben , die ausdrückt, dass die Stichprobenteilbevölkerung so strukturiert und beschaffen ist, dass die aus diesem Teil gewonnenen Ergebnisse/Erkenntnisse auf die zugrunde liegende Gesamtheit übertragbar sind. Zur Gewährleistung der Repräsentativität gibt es verschiedene Ziehungsverfahren für Stichproben deren wesentlicher Kern die Garantie der Zufälligkeit der Auswahl bilden.