Die medikamentöse Therapie von Tumorschmerzen richtet sich nach den Richtlinien der WHO. Abhängig von der effektiven Wirkdauer des Analgetikums sollten diese nach einem festen Zeitplan und nicht nur bei Bedarf gegeben werden. Die Applikationszeiten sollen der Wirkdauer entsprechen, um Wirkstoffkumulation und Nebenwirkungen vorzubeugen. In jedem Fall muss vermieden werden, dass zwischen den Gaben erneut Schmerzphasen auftreten. Es sollte die orale Applikation bevorzugt werden. Mit dieser Applikationweise ist eine suffiziente Schmerzreduktion für 80-95% aller Patienten zu erreichen. Mögliche Komplikationen invasiver Verfahren werden so vermieden. Für die Auswahl und Kombination der einzelnen Medikamente empfiehlt sich das Vorgehen nach dem WHO-Stufenschema. Dieses beschreibt ein schrittweises Vorgehen, welches sich an der Potenz der einzelnen Medikamentengruppen orientiert. Die Analgetikadosis muss für jeden Patienten individuell angepasst werden (Dosistitration). Ziel ist eine ausreichende Schmerzreduktion ohne Überdosierung. In Ergänzung zu klassischen Analgetika können Begleitmedikamente zur Wirkverstärkung oder Nebenwirkungsbehandlung eingesetzt werden. Begleitmedikation (-therapie)
WHO-Stufenschema. jeweils auch additiv |
Stufe 1 nicht opoide Analgetika und Adjuvantien |
Stufe 2 niederpotente Opoide |
Stufe 3 hochpotente Opoide |
Zur Therapie von Tumorschmerzen ist bei bestimmten Schmerzsyndromen (z.B. neuropathischen Schmerzen, Kopfschmerzen bei Hirndruck, viszeralen Nozizeptor-Schmerzen wie Leberkapselspannungsschmerz) die alleinige Therapie mit reinen Analgetika nicht ausreichend. Koanalgetika können die Wirkung der Opioide und Nichtopioide durch eine eigene analgetische Wirkung unterstützen. Als alleinige Medikation sind diese Medikamente jedoch nur selten ausreichend. Adjuvantien werden eingesetzt, um Nebenwirkungen der Opioidtherapie wie Übelkeit und Erbrechen oder Angstzustände im Rahmen der Tumorerkrankung zu bekämpfen. Zusätzlich kommen nichtmedikamentöse symptomatische Verfahren unterstützend zum Einsatz.