PKV und BU-Versicherung trotz Anpassungsstörung

Die Diagnose „Anpassungsstörung“ kann bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) problematisch sein. Ob und wie Sie dennoch Chancen auf einen Abschluss haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Diagnose „Anpassungsstörung“ ist eine der am häufigsten gestellten Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen. Auch Hausärzte stellen diese Diagnose häufig. Eine Anpassungsstörung wird dann diagnostiziert, wenn der Betroffene Schwierigkeiten hat, eine belastende Situation angemessen zu verarbeiten. Sie kann zum Beispiel nach der Trennung vom Lebenspartner, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder nach der Diagnose einer anderen Erkrankung auftreten (Casey 2009).

Warum ist eine Anpassungsstörung beim Abschluss einer Versicherung relevant?

Wurde bei Ihnen eine Anpassungsstörung diagnostiziert, so müssen Sie dies (abhängig vom genauen Fragenkatalog des Versicherers) in der Regel beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass die Versicherungsbeiträge höher sind, Leistungsausschlüsse erfolgen oder der Versicherer den Antrag komplett ablehnt. 

Grund hierfür ist nicht nur die Anpassungsstörung an sich. Diese verläuft im Vergleich zu anderen psychischen Erkrankungen oft relativ mild und dauert nicht länger als 6 Monate (definitionsgemäß nach ICD-10).

Personen, bei denen eine Anpassungsstörung diagnostiziert wurde, haben allerdings statistisch ein erhöhtes Risiko für weitere Erkrankungen, zum Beispiel Depressionen, Substanzabhängigkeiten und Persönlichkeitsstörungen (Greenberg et al. 1995). Selbst das Risiko für eine Parkinson-Erkrankung ist nach einer durchgemachten Anpassungsstörung statistisch erhöht (Svensson et al. 2016).

Wichtig ist daher nicht nur die Diagnose an sich, sondern vor allem auch die genauen Umstände. Näheres hierzu erfahren Sie in den folgenden Absätzen.

Anpassungsstörung und Private Krankenversicherung

Ist eine Anpassungsstörung ein sicheres Ausschlusskriterium für eine PKV?

Anpassungsstörungen sind nach bestimmten Ereignissen sehr häufig. Studien zeigen zum Beispiel, dass nach einem ungewollten Jobverlust mehr als 15% der Betroffenen eine Anpassungsstörung entwickeln (Perkonigg et al. 2018). Die Diagnose muss daher nicht per se bedeuten, dass Sie keine PKV mehr abschließen können.

Worauf kommt es an?

Entscheidend dafür, ob Sie trotz diagnostizierter Anpassungsstörung einen für Sie sinnvollen PKV-Vertrag erhalten können, sind die genauen Umstände:

  • Ist die Anpassungsstörung eine Reaktion auf die Diagnose einer anderen schweren Erkrankung? Dann stellt in den meisten Fällen eher diese Grunderkrankung ein Aussschlusskriterium dar, nicht die Anpassungsstörung.
  • Ist die Anpassungsstörung die Reaktion auf ein an sich „harmloses“ Lebensereignis, etwa eine Trennung oder einen vorübergehenden Jobverlust? Dann bestehen deutlich bessere Chancen auf den erfolgreichen Abschluss einer PKV.
  • Handelte es sich um ein einmaliges Ereignis oder wurde die Diagnose bereits öfter gestellt?
  • War eine Behandlung notwendig?

Besonders die Frage nach der Behandlung ist für die PKV von großer Relevanz. Vor allem in schwerwiegenderen Fällen kann eine Psychotherapie oder eine medikamentöse Behandlung der Anpassungsstörung notwendig sein (Stein 2018). In diesen Fällen sieht der private Krankenversicherer in der Regel ein erhöhtes Risiko, dass erneut solche – unter Umständen teuren – Therapie notwendig werden. In diesem Fall müssen Sie mit erhöhten Monatsbeiträgen, Leistungsausschlüssen und häufig sogar mit einer Ablehnung rechnen.

Deutlich bessere Chancen haben Sie, wenn beispielsweise nur ein einziger Arztbesuch und eine einmalige Krankschreibung notwendig war. In diesem Falle sollten Sie sich dies von Ihrem Arzt auch so bescheinigen lassen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie weiter unten.

Anpassungsstörung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Anpassungsstörung führt zwar häufig zu einer vorübergehenden Krankschreibung, in der Regel aber nicht zu einer längerfristigen Berufsunfähigkeit. Daher bedeutet die Diagnose nicht automatisch, dass sie keine BUV mehr abschließen können. Dennoch möchte der Versicherer wissen, ob durch die Erkrankung Ihr Risiko für zukünftige Berufsunfähigkeiten erhöht ist.

Die Kriterien, auf die der Versicherer beim Prüfen Ihres Antrages achtet, sind dabei ähnlich wie oben bei der PKV aufgezählt.

Im „Idealfall“ handelte es sich um ein einmaliges Ereignis mit einer (möglichst nur kurzzeitigen) Krankschreibung und es war keine spezielle Therapie notwendig. Außerdem bestehen keine weiteren Begleiterkrankungen, insbesondere keine weiteren psychischen Erkrankungen. Dann haben Sie gute Chancen auf den erfolgreichen Abschluss einer Versicherung.

In so einem Fall kann es sinnvoll sein, sich die genaueren Umstände, die zu der Diagnose geführt haben, vom Arzt in einem Anschreiben für den Versicherer bestätigen zu lassen.

Anschreiben vom Arzt bei Abschluss einer PKV oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, bei der Risikovoranfrage der Versicherung eine Bescheinigung des Arztes mit einzusenden, der die Anpassungsstörung diagnostiziert hat.

Selbstverständlich dürfen weder Sie, noch Ihr Arzt dabei Falschangaben machen. In einem entsprechenden Fall könnte die Stellungnahme eines Hausarztes zum Beispiel wie folgt aussehen:

Herr X war am 01.03.2023 bei mir in Behandlung, nachdem sich kurz zuvor seine langjährige Lebensgefährtin von ihm getrennt hatte. Infolge der Trennung bestand kurzzeitig eine Anpassungsstörung, die zu einer einmaligen 2-wöchigen Krankschreibung führte. Anschließend besserten sich die Symptome ohne weiteren Therapiebedarf rasch. Eine anhaltende psychische Störung liegt bei Herrn X nicht vor.

Sie können Ihrem Arzt dabei einen Text vorschlagen. Wichtig ist, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und keine entscheidenden Aspekte in täuschender Absicht verschwiegen werden. Lassen Sie sich auch von Ihrem Versicherungsmakler oder Honorarberater zu diesem Thema beraten.

Fazit: PKV und BUV sind trotz Anpassungsstörung in vielen Fällen möglich

Die Diagnose Anpassungsstörung beschreibt ein sehr heterogenes Krankheitsbild. Das Spektrum reicht von einer kurzfristigen Reaktion auf Ereignisse wie eine Trennung oder einen Arbeitsplatzverlust, die nach wenigen Wochen abklingt bis hin zu schwereren psychischen Störungen, die über mehrere Monate bestehen und mit schweren Begleiterkrankungen einhergehen.

Dementsprechend lässt sich nicht pauschal sagen, ob trotz einer Anpassungsstörung eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Auf welche genaueren Umstände es dabei ankommt, haben wir oben erläutert.

Es sollte immer zunächst eine anonyme Risikovoranfrage erfolgen. Hierbei kann es sinnvoll sein, dem Versicherer genauere Informationen zur Diagnose mitzuteilen – ggf. auch eine schriftliche Stellungnahme Ihres Arztes.

Kommentare

1 Kommentar

  1. Joachim Seidler

    Lieber Herr Dr. Werle,

    Ihre Ausführungen sind wie immer sehr hilfreich. Wir hatten uns ja auch schon privat über das Thema unterhalten.

    Problematisch finde ich, dass Hausärzte offenbar bei jedem Besuch eines Patienten eine bestimmte Diagnose stellen müssen. Starke Trauer zum Beispiels nach einer Trennung ist meiner Ansicht nach etwas ganz Normales und sollte nicht sofort als „Störung“ mit einer „F-Diagnose“ eingestuft werden.

    Grüße
    Joachim Seidler

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