Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes Typ 1

Beim Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben es Typ 1 Diabetiker schwer. Viele Anbieter lehnen Anträge von Typ 1 Diabetikern grundsätzlich ab. Andere wiederum machen zwar Angebote, allerdings dann mit erhöhten Beiträgen und einer Begrenzung der Versicherungsdauer.

Was für sinnvolle Möglichkeiten für Typ 1 Diabetiker gibt, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum ist ein Typ 1 Diabetes oft ein Ausschlusskriterium für eine BUV?

Generell ist das Risiko, im Laufe des Lebens berufsunfähig zu werden, bei Typ 1 Diabetikern deutlich erhöht. Die genauen Zahlen hierzu variieren je nach Studie, Land und untersuchter Patientengruppe. Eine französische Studie aus dem Jahr 2011 fand beispielsweise heraus, dass das Risiko für eine Berufsunfähigkeit bei Diabetikern ein um 70% erhöht ist (Herquelot et al. 2011).

Ursächlich für eine Berufsunfähigkeit sind dabei in erster Linie die Folgeerkrankungen des Diabetes, die von Schäden an den Augen über Nierenschäden mit Dialysepflichtigkeit bis hin zum Schlaganfall reichen.

Besonders dann, wenn bereits Folgeerkrankungen bestehen, ist es daher in vielen Fällen nicht mehr möglich, als Diabetiker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das gilt auch dann, wenn die Folgeerkrankung die Arbeitsfähigkeit aktuell noch nicht beeinträchtigt.

Diabetes Typ 1 und BUV – worauf kommt es an?

Wenn Sie an Typ 1 Diabetes erkrankt sind und versuchen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, dann wird der Versicherer von Ihnen in der Regel mindestens die folgenden Daten anfragen:

  • Diagnosezeitpunkt
  • Langzeitblutzuckerwert (HbA1c)
  • Raucherstatus
  • Kontrolluntersuchungen (Regelmäßigkeit, Ergebnisse)

BUV trotz Typ 1 Diabetes: Die wichtigsten Faktoren
Bild: Optimale Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss einer BUV trotz Typ 1 Diabetes

Langzeitblutzuckerwert (HbA1c-Wert)

Der HbA1c-Wert gilt als der wichtigste Indikator, ob ein Diabetes „gut eingestellt“ ist. Er ist daher entscheidend für das Komplikationsrisiko. Für gute Chancen auf eine BUV sollte der Wert zwischen 6 und 8% (42 – 64 mmol/mol) liegen. In diesem Bereich ist die Komplikationsrate am niedrigsten, vor allem dann, wenn der HbA1c-Wert bei mehreren Kontrollen stabil in diesem Bereich bleibt (Tan et al. 2023).

Rauchen

Das Rauchen ist für Diabetiker ein besonderer Risikofaktor. Neben den üblichen gesundheitsschädlichen Wirkungen des Tabaks erhöht es auch das Risiko für Komplikationen des Diabetes (Feodoroff et al. 2016). Darüber hinaus haben Diabetiker, die Rauchen statistisch häufiger eine schlechte Blutzuckereinstellung und häufiger Unterzuckerungen (Jensen et al. 2020). In den meisten Fällen führt die Kombination von ‚Typ 1 Diabetes‘ und ‚Tabakkonsum‘ zu einer direkten Ablehnung des BUV-Antrags.

Kontrolluntersuchungen

Idealerweise sollten Sie bei Versicherungsantrag nachweisen können, dass Sie regelmäßig an den üblichen Kontrolluntersuchungen teilnehmen.

Dazu gehört vor allem:

  • Alle 3 Monate Untersuchung beim Diabetologen mit Kontrolle des HbA1c-Wertes, des Blutdrucks, der Sensibilität (Gefühl an den Füßen), und der Nierenfunktion (Urintest auf Albumin zum Ausschluss einer „Mikroalbuminurie“).
  • Mindestens alle 2 Jahre Untersuchung beim Augenarzt zum Ausschluss von Veränderungen des Augenhintergrundes („Retinopathie“).

Wenn Sie an diesen Kontrolluntersuchungen regelmäßig teilnehmen und dabei bisher keine Hinweise auf Folgeerkrankungen festgestellt wurden, dann sollten Sie die entsprechenden Unterlagen unaufgefordert bei der Risikovoranfrage mitsenden. Der Versicherer wird diese Angaben ohnehin anfordern. Wenn Sie der (anonymisierten) Unterlagen direkt mit einreichen, sparen Sie Zeit und hinterlassen eventuell einen besseren Eindruck beim Prüfer Ihres Antrages.

Auffällige Werte bei einer der Untersuchungen sind zwar ungünstig, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung führen.

Beschränkte Laufzeit: Lohnt sich das trotzdem?

Einige Versicherer bieten Typ 1 Diabetikern zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, beschränken aber die Laufzeit. Beispielsweise wird dann das Laufzeitende auf das 55. Lebensjahr des Versicherungsnehmers festgelegt.

Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel mit 50 Jahren berufsunfähig werden, dann erhalten Sie vom Versicherer nur für maximal 5 Jahre Leistungen. Werden Sie erst mit 56 Jahren berufsunfähig, dann erhalten Sie in diesem Fall gar keine Leistungen aus der Versicherung.

Eine solche Versicherungspolice kann im Einzelfall sinnvoll sein. Da das Risiko für einen längere Berufsunfähigkeit allerdings im höheren Alter am größten ist, sollten Sie sich gut überlegen, ob diese Absicherung für Sie sinnvoll ist oder ob eine andere Form der Absicherung bzw. der Vorsorge für Sie besser geeignet sein könnte.

Leistungsausschlüsse

Der Versicherer kann nicht nur die Laufzeit eines BUV-Vertrages begrenzen, sondern auch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente für bestimmte Erkrankungen ausschließen.

So können zum Beispiel bei vorbestehendem Bandscheibenvorfall Zahlungen aufgrund einer hierdurch verursachten Berufsunfähigkeit ausgeschlossen werden.

Bei einem Typ 1 Diabetes ist dieses Vorgehen nicht üblich und auch nicht sinnvoll. Letztlich kann nämlich bei sehr vielen Erkrankungen ein potentieller Zusammenhang mit dem Diabetes hergestellt werden. Im Leistungsfall wären daher Streitigkeiten vorprogrammiert.

Spezielle BUV für Diabetiker

Inzwischen gibt es einzelne Anbieter, die spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen nur für Typ 1 Diabetiker anbieten.

Auch diese orientieren sich bei ihrem Angebot an den oben genannten Kriterien. Entsprechend erhält auch hier nicht jeder Typ 1 Diabetiker einen Vertrag. Bei Vorliegen günstiger Voraussetzungen erhalten Diabetiker hier in der Regel aber einen zeitlich unbefristeten Vertrag, der im Versicherungsfall Leistungen bis zum regulären Rentenalter vorsieht

Die Stiftung Warentest empfiehlt diese Absicherung. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Monatsbeiträge trotz guter Voraussetzungen um mehr als 100% über dem Beitragssatz eines gesunden Versicherungsnehmers liegen können. So kommen bei einem sinnvollen Deckungsbeitrag schnell mal monatliche Kosten von 300 Euro und mehr zusammen.

Ob eine solche relativ teure Absicherung für Sie das Richtige ist, sollten Sie daher in jedem Fall für Ihren individuellen Fall gut abwägen. Sie erhalten dadurch zwar eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, reduzieren gleichzeitlich aber unter Umständen Ihre Möglichkeiten zur eigenen finanziellen Vorsorge unter Umständen signifikant.

Es gibt auch einige Alternativen zur BUV, die Sie in Betracht ziehen können.

Alternativen zur BUV bei Typ 1 Diabetes

Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bietet im Allgemeinen die beste Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Wenn Sie keine BUV abschließen können oder zu den gegebenen Konditionen nicht möchten, dann gibt es verschiedene Alternativen, die den Leistungsumfang der BUV zumindest zum Teil ersetzen können.

Hierzu gehören unter anderem:

  1. Private Unfallversicherung:
    • Deckt Unfallrisiken ab und bietet finanzielle Unterstützung bei bleibenden Schäden oder Invalidität, die durch einen Unfall verursacht wird.
    • In der Regel kostengünstiger als eine BUV.
    • Ein Typ 1 Diabetes hindert in der Regel nicht am Abschluss.
    • Deckt nur Unfallrisiken ab. Ein großer Teil der Ursachen einer Berufsunfähigkeit wird nicht abgedeckt. Insbesondere psychische Erkrankungen, nicht traumatisch bedingte orthopädische Erkrankungen und Tumorerkrankungen sind nicht abgedeckt. Das sind jedoch die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit.
    • Die Unfallversicherung ist daher keinesfalls ein vollständiger Ersatz für eine BUV.
  2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
    • Bietet Schutz bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, unabhängig von der Ursache.
    • Die Erwerbsunfähigkeitsverischerung ist nicht speziell auf Ihren konkreten Beruf bezogen. Können Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, sind aber generell noch arbeitsfähig, dann zahlt diese Versicherung nicht.
    • In der Regel preisgünstiger als eine BUV.
    • Der Abschluss kann für Typ 1 Diabetiker allerdings ebenfalls problematisch sein. Die Chancen auf einen Vertrag sind hier jedoch unter Umständen besser als in der BUV.
  3. Dread Disease Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung):
    • Zahlt eine einmalige Summe bei Diagnose bestimmter schwerwiegender Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
    • Der Abschluss kann für Typ 1 Diabetiker ebenfalls problematisch sein und ist oft mit Leistungseinschränkungen verbunden.
    • Psychische Erkrankungen und chronische orthopädische Leiden sind in der Regel nicht abgedeckt, obwohl dies die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind.
  4. Private Vorsorge
    • Insbesondere für Gutverdiener kann die sinnvollste Alternative zur BUV die eigene private finanzielle Vorsorge sein.
    • Statt monatlich bis zu mehrere Hundert Euro für eine BUV auszugeben, kann es sinnvoll sein, dieses Geld zu sparen bzw. anzulegen. So kann eine spätere Berufsunfähigkeit im besten Fall mit den eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
    • Problematisch ist hierbei der Fall eine frühen Berufsunfähigkeit, wenn noch nicht genug Kapital angespart werden konnte.
    • Ein großer Vorteil ist, dass Sie auch etwas von Ihrem Geld haben, wenn bis zum Ende des Berufslebens keine Berufsunfähigkeit eintritt.

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