Drogennachweis

Der Drogennachweis erfolgt im Blut, Urin oder in Haaren. Blut ist am besten vor Manipulationen gesichert. Harn hat den Vorteil größerer Mengen und enthält weniger Substanzen, die mit der Analytik interferieren. Außerdem lassen sich Drogen im Harn wesentlich länger als im Blut nachweisen, z.B. Heroin im Blut gegebenenfalls nur 2 h, im Urin dagegen 2–3 Tage. Da Ablagerungen auch in das Haar erfolgen, ist dort sogar noch nach mehreren Monaten ein Nachweis möglich. Bei den Untersuchungsmethoden dominieren zunächst immunologische Verfahren. In aller Regel sind sie allerdings Vortests, denen ein analytisches Verfahren mit hoher Spezifität wie z.B. die Gaschromatographie-Massenspektrometrie folgt. Abgesehen von Kreuzreaktionen und Problemen mit der Empfindlichkeit und Testsicherheit immunologischer Methoden ist auch die bewusst herbeigeführte Störung von Ergebnissen durch Probenmanipulation zu bedenken. Drogen werden in vielen Fällen auch durch ihre Abbauprodukte nachgewiesen, z.B. Morphin, Codein, Cannabis und Kokain als wasserlösliche Konjugate mit Glucuronsäure.

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur